AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt:
Einleitung
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Leistungsumfang
- §3 Ausführung des Projektes
- §4 Pflichten des Auftragnehmers
- §5 Pflichten des Auftraggebers
- §6 Vergütung
- §7 Rechnungslegung und Zahlungsweise
- §8 Abnahme / Fristüberschreitung
- §9 Nutzungsrecht
- §10 Gewährleistung
- §11 Laufzeit / Kündigung
- §12 Haftungsausschluss
- §13 Höhere Gewalt
- §14 Sonstige Bestimmungen
- §15 Erfüllungsort / Gerichtsstand
- §16 Salvatorische Klausel
Die folgenden AGB umfassen die vertraglich geregelten Geschäftstätigkeiten, wie nachstehend aufgeführt, zwischen dem Kunden, nachstehend der Auftraggeber, und Anthony Staender von Erfolgskrieger Copywriting, nachstehend der Auftragnehmer.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer.
- Bestandteile jedes Vertrages sind:
Erbringung textlicher Dienstleistungen im Rahmen und Umfang der vertraglich vereinbarten Einzelheiten, wie vom Auftraggeber gewünscht, und mit dem Auftragnehmer abgesprochen.
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§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen werkvertraglichen Leistungen (nachfolgend –Leistungen- genannt) aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:
- Konzeptionserstellung
- Recherche
- Vorentwurf
- Präsentation
- Endversion und Übergabe
(Werk in allen Einzelheiten benennen und beschreiben)
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu informieren.
§ 3 Ausführung des Projektes
- Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.
- Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
- Die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Leistungserbringung an den Rahmen der vom Auftraggeber festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei Kostenabweichungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, die Kostenabweichungen zu begründen und bei Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
- Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Auftraggeber diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.
§ 6 Vergütung
- Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter § 2 beschriebenen Leistungen ein stundensatzbasiertes Honorar. Der Satz beträgt 71,43 Euro zzgl. der gesetzlichen MWSt für das Werk. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Werktage. Sie beginnt ab dem Tag des Empfangs der Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber. Die gesonderte Abschlußrechnung erfolgt innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Abnahme des Auftrages durch den Auftraggeber.
- Aufträge an Dritte werden aus dieser Vergütung abgedeckt. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.
- Alle in §§ 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.
§ 7 Rechnungslegung und Zahlungsweise
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang.
§ 8 Abnahme / Fristüberschreitung
- Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers geändert werden.
- Der Auftragnehmer fertigt einen Vorentwurf im Sinne der im Erstgespräch getroffenen Vereinbarungen an und legt sie dem Auftraggeber zur Prüfung vor. Wird der Vorentwurf angenommen, erfolgt die Erstellung der Endversion. Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen.
- Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.
- Terminverzüge, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.
- Der Auftraggeber hat das vom Auftragnehmer erstellte Werk, unverzüglich nach Mitteilung der Abnahmereife, auf Mängelfreiheit zu prüfen.
§ 9 Nutzungsrecht
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei.
- Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auftraggeber vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen.
- Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggeber selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
- Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1,2 und 3 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.
§ 10 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach Werkvertragsregelung.
- Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 11 Laufzeit / Kündigung
- Der Vertrag wird beginnend mit dem dokumentierten Datum der Angebotsbestätigung geschlossen. Er endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
2. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die teilweise / ganze Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart.
Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
a) nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages;
b) Einleitung eines Insolvenzverfahrens;
c) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
d) Leistungsverzug
- Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
- Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.
§ 12 Haftungsausschluss
- Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
- Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält den Auftraggeber in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.
§ 13 Höhere Gewalt
- Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
- Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
- Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
- Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden und werden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
Bei Auftragserteilung erfolgt die Ausfertigung eines Vertrages in zweifacher Ausführung je eine pro Vertragspartei
§ 15 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren den Wohnort des Auftraggebers als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäß und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.